Leistung
Treppenhausreinigung in Hamburg
Das Treppenhaus ist die Visitenkarte eines Hauses. Wir reinigen Stufen, Podeste, Handläufe, Eingänge, Briefkästen und Aufzüge in festem Rhythmus – passend zum Belag und für alle Bewohner nachvollziehbar.

01Leistungsumfang
Was zur Treppenhausreinigung gehört
Wir arbeiten von oben nach unten: erst Staub und loser Schmutz, dann die feuchte Reinigung, zum Schluss Eingang und Matten. So landet nichts auf bereits gereinigten Flächen.

- Stufen und PodesteFegen oder saugen, danach feucht wischen – mit dem passenden Mittel für den Belag
- Handläufe und GeländerFeucht abwischen, Staub aus Stäben und Zierelementen entfernen
- Fensterbänke und HeizkörperStaub und Schmutz im Treppenhaus, auf Wunsch auch die Fenster
- WohnungseingangstürenTürblätter und Zargen von außen, Spinnweben in den Ecken
- HauseingangHaustür mit Glas, Eingangsstufen, Sauberlaufmatten ausschütteln oder absaugen
- Briefkasten- und KlingelanlageFeucht reinigen, Fingerabdrücke entfernen, Werbereste aufnehmen
- AufzugFahrkorb, Spiegel, Bedienfeld, Schachttüren auf allen Etagen, Türschienen absaugen
- Lichtschalter und LeuchtenSchalter feucht reinigen, Leuchten von außen entstauben
- Keller und NebenräumeKellerflur, Kellertreppe, Fahrradkeller, Wasch- und Trockenraum nach Plan
- ReinigungsnachweisJeder Einsatz wird mit Datum im Haus eingetragen
02Intervalle
Wie oft gereinigt werden sollte
Es gibt keinen Rhythmus, der für jedes Haus passt. Diese Werte haben sich bewährt – den genauen Plan legen wir nach der Besichtigung gemeinsam mit Ihnen fest.
| Objekt | Häufig gewählter Rhythmus | Warum |
|---|---|---|
| Kleines Mehrfamilienhaus | 14-täglich | Wenige Parteien, wenig Durchgangsverkehr – zusätzlich eine Grundreinigung im Jahr |
| Größeres Mehrfamilienhaus oder Wohnanlage | wöchentlich | Mehr Bewohner, Kinderwagen, Fahrräder und Lieferverkehr bringen mehr Schmutz ins Haus |
| Haus mit Gewerbe im Erdgeschoss | wöchentlich bis mehrmals pro Woche | Kundschaft und Lieferanten nutzen Eingang und Flure täglich |
| Büro- und Praxisgebäude | mehrmals pro Woche bis werktäglich | Besucher erwarten einen gepflegten Empfang, Aufzüge werden stark genutzt |
| Keller, Dachboden, Müllraum | monatlich bis vierteljährlich | Wenig genutzt, aber wichtig für Ordnung und gegen Ungeziefer |
| Treppenhausfenster | zwei- bis viermal im Jahr | Mehr Licht im Treppenhaus, weniger Aufwand bei der nächsten Reinigung |
In Herbst und Winter tragen Regen, Laub und Streusplitt deutlich mehr Schmutz ins Haus. Viele Häuser verkürzen deshalb in dieser Zeit den Rhythmus oder ergänzen eine zusätzliche Reinigung des Eingangsbereichs.
03Beläge
Jeder Treppenbelag braucht eigene Pflege
Das falsche Mittel macht Stein stumpf, lässt Holz aufquellen oder hinterlässt einen klebrigen Film. Deshalb prüfen wir den Belag vor dem Start und stimmen Reinigung und Pflege darauf ab.
| Belag | Typisch in Hamburg | Worauf wir achten |
|---|---|---|
| Terrazzo | Nachkriegs- und Rotklinkerbauten, viele Altbau-Eingänge | Keine sauren Reiniger, die die Marmorkörnung anlösen; pH-neutrale Reinigung mit Wischpflege |
| Holz | Gründerzeit- und Jugendstil-Altbauten | Nur nebelfeucht wischen, kein stehendes Wasser; je nach Oberfläche Pflege für geöltes oder lackiertes Holz |
| Linoleum | Treppenhäuser der 1950er- bis 1970er-Jahre, Bürogebäude | Keine stark alkalischen Mittel, die das Material spröde machen; regelmäßige Wischpflege |
| Fliesen und Feinsteinzeug | Neubauten, Eingänge, Kellertreppen | Robust, aber Fugen nehmen Schmutz auf; bei Grauschleier hilft eine Grundreinigung |
| Naturstein | Geschäftshäuser, gehobene Wohnhäuser | Marmor und Kalkstein sind säureempfindlich, Granit robuster; steinverträgliche Reinigung und Pflege |
Hat sich über die Jahre ein grauer Film oder eine dicke Pflegeschicht aufgebaut, reicht die laufende Reinigung nicht mehr. Dann empfehlen wir eine Grundreinigung
04Hausordnung und Nebenkosten
Mieter reinigen selbst – oder ein Dienstleister?
In vielen Hamburger Mietshäusern regelt die Hausordnung, dass die Mieter das Treppenhaus abwechselnd selbst reinigen. Das klingt einfach, sorgt im Alltag aber oft für Streit: Der eine putzt gründlich, der andere gar nicht, ältere Bewohner können es körperlich nicht mehr, Berufstätige vergessen es. Am Ende ärgern sich alle über ein Treppenhaus, das nie richtig sauber ist.
Mit einem Reinigungsdienst wird das Treppenhaus zu festen Terminen gereinigt, für alle gleich und unabhängig davon, wer gerade Zeit hat. Für Vermieter und Verwaltungen entfallen Beschwerden und Kontrollgänge.
Was beim Wechsel zu beachten ist
- Mietvertrag und Hausordnung prüfen: Ob die Reinigung an einen Dienstleister übertragen und die Kosten umgelegt werden können, hängt von den Vereinbarungen im Mietvertrag ab.
- Betriebskosten: Die Reinigung gemeinsam genutzter Gebäudeteile gehört nach § 2 Nr. 9 der Betriebskostenverordnung grundsätzlich zu den umlagefähigen Kosten. Wir weisen unsere Leistungen so aus, dass sie sich in der Abrechnung sauber belegen lassen.
- Mieter informieren: Ein kurzer Aushang mit Startdatum und Rhythmus schafft von Anfang an Klarheit.
Der Reinigungsnachweis im Hausflur
Im Treppenhaus hängt ein Nachweis, in den wir jeden Einsatz mit Datum eintragen. Bewohner sehen so auf einen Blick, wann zuletzt gereinigt wurde – und die Verwaltung hat einen Beleg für die Nebenkostenabrechnung. Hinweise aus dem Haus, etwa zu besonders verschmutzten Stellen, nehmen wir direkt auf.
Wie oft sollte ein Treppenhaus gereinigt werden?
In den meisten Mehrfamilienhäusern ist eine wöchentliche oder 14-tägliche Reinigung sinnvoll. Je mehr Parteien, Kinderwagen, Haustiere oder Publikumsverkehr, desto häufiger. In der nassen Jahreszeit kann ein kürzerer Rhythmus nötig sein.
Wovon hängen die Kosten einer Treppenhausreinigung ab?
Vor allem von der Anzahl der Etagen und Eingänge, dem Belag, dem gewünschten Rhythmus und den Zusatzleistungen wie Aufzug, Keller oder Treppenhausfenstern. Nach einer kurzen Besichtigung erhalten Sie ein verbindliches Angebot mit Leistungsverzeichnis.
Dürfen Vermieter die Kosten auf die Mieter umlegen?
Die Reinigung von Treppen, Fluren, Zugängen, Kellern und dem Fahrkorb des Aufzugs zählt nach § 2 Nr. 9 der Betriebskostenverordnung grundsätzlich zu den umlagefähigen Betriebskosten – wenn der Mietvertrag es vorsieht. Die Einzelheiten klärt Ihre Hausverwaltung oder rechtliche Beratung.
Reinigen Sie auch Keller, Dachboden und Müllraum?
Ja. Kellerflure, Kellertreppe, Wasch- und Trockenräume, Fahrradkeller, Dachboden und Müllraum nehmen wir auf Wunsch in den Reinigungsplan auf – meist in einem längeren Rhythmus als das Treppenhaus.
Wie erhalten Sie Zugang zum Haus?
In der Regel übernehmen wir einen Haus- oder Transponderschlüssel gegen Quittung. Die Übergabe stimmen wir mit der Hausverwaltung, dem Eigentümer oder dem Hausmeister ab.
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